Fertige Fachkräfte auf dem freien Markt zu finden, gleicht heute einem Sechser im Lotto. Die logische und oft einzige wirtschaftliche Konsequenz für viele Unternehmen: Eigenes Personal ausbilden. Wenn Sie zudem auf motivierte Auszubildende aus Vietnam setzen, lösen Sie Ihr Personalproblem nachhaltig.
Doch darf jeder Betrieb in Deutschland einfach so ausbilden? Nein. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) stellt klare Anforderungen an die Ausbildungsstätte und das Ausbildungspersonal. Wir zeigen Ihnen, welche Hürden Sie nehmen müssen und warum der berühmte "AdA-Schein" gar nicht so schwer zu bekommen ist.
1. Eignung der Ausbildungsstätte (Der Betrieb)
Damit die zuständige Kammer (IHK für Industrie und Handel, HWK für Handwerk) Ihren Betrieb als Ausbildungsstätte anerkennt, müssen grundlegende Dinge stimmen:
- Fachliche Abdeckung: Der Betrieb muss so ausgestattet sein, dass alle im Ausbildungsrahmenplan geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. (Fehlen kleine Teilbereiche, können diese oft über überbetriebliche Lehrgänge oder Partnerbetriebe abgedeckt werden).
- Verhältnis Fachkräfte zu Azubis: Es muss genügend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um den Azubi angemessen zu betreuen. Als Faustregel gilt oft: 1 bis 2 Fachkräfte = 1 Azubi, 3 bis 5 Fachkräfte = 2 Azubis.
2. Persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders
Neben dem Betrieb muss auch eine konkrete Person benannt werden, die für die Ausbildung verantwortlich ist: Der Ausbilder. Diese Person muss zwei Kriterien erfüllen:
Die persönliche Eignung: Hier geht es schlichtweg um ein einwandfreies Führungszeugnis. Wer keine schweren Straftaten begangen hat oder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen hat, ist persönlich geeignet.
Die fachliche Eignung: Der Ausbilder muss den Beruf, in dem er ausbilden möchte, in der Regel selbst erlernt haben (Gesellenprüfung, Abschlussprüfung) oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben, plus eine angemessene Berufserfahrung vorweisen können.
3. Der Schlüssel: Die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein)
Fachwissen allein macht noch keinen guten Lehrer. Deshalb fordert der Gesetzgeber gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) den Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. Dieser Nachweis wird umgangssprachlich AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) genannt.
Wie läuft die Vorbereitung ab?
Die Kurse zur Vorbereitung können in Vollzeit (ca. 1 bis 2 Wochen), in Teilzeit (abends/Wochenende) oder komplett online absolviert werden. Die Kosten liegen meist zwischen 400 € und 600 € (plus Prüfungsgebühr). Oft wird dies durch Aufstiegs-BAföG gefördert.
Was wird geprüft?
Die IHK/HWK-Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Schriftlich (Multiple Choice): Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Planung der Ausbildung und Methodik.
- Praktisch/Mündlich: Die Präsentation einer typischen Ausbildungssituation (z.B. dem Azubi beibringen, wie man einen Tisch eindeckt oder ein Werkstück fräst) und ein anschließendes Fachgespräch.
Gibt es Ausnahmen vom AdA-Schein?
Ja! Wenn Sie beispielsweise im Handwerk Ihren Meister gemacht haben, ist die Ausbildereignung (Teil IV der Meisterprüfung) in der Regel bereits enthalten. Sie müssen keinen separaten AdA-Schein mehr machen. Auch für viele freie Berufe (wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte) gelten oft abweichende, vereinfachte Kammer-Regelungen.
Fazit: Machen Sie den Schein – wir bringen die Talente!
Der Weg zum anerkannten Ausbildungsbetrieb ist mit ein wenig Vorbereitung für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen problemlos machbar. Die IHK und HWK vor Ort beraten Sie hierzu oft kostenlos und sehr gerne, da jeder Ausbildungsplatz der deutschen Wirtschaft hilft.
Sobald Sie das "Go" der Kammer haben, kommen wir ins Spiel: Die NTH Agency liefert Ihnen die motivierten, deutschsprachig vorbereiteten und visumstechnisch abgewickelten Azubis aus Vietnam direkt an Ihre Werkbank.