Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlungsleistungen der NTH Agency GmbH.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Auszubildenden und Fachkräften aus Drittländern (insbesondere Vietnam) zwischen der NTH Agency GmbH (nachfolgend „NTH Agency“ oder „Vermittler“) und Unternehmen mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NTH Agency ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Grenzen der Leistungspflicht
2.1 NTH Agency erbringt reine Dienstleistungen der Personalvermittlung. Hierzu zählen die Akquise, Vorqualifizierung (insb. Sprachniveau), Profilvorstellung, Koordination von Vorstellungsgesprächen sowie unterstützende administrative Tätigkeiten bei der Anreise.
2.2 Keine Arbeitnehmerüberlassung: NTH Agency schuldet und erbringt ausdrücklich keine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Der Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber zustande.
2.3 Ausschluss von Rechtsberatung: NTH Agency unterstützt den Auftraggeber bei administrativen Prozessen (z.B. Zusammenstellung von Dokumenten für das Visum). NTH Agency erbringt jedoch ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Aufenthaltsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Die finale rechtliche Prüfung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen obliegt dem Auftraggeber.
2.4 Behördliche Entscheidungen (Höhere Gewalt): Die Erteilung von Visa, Arbeitserlaubnissen oder die Anerkennung von Zeugnissen unterliegt ausschließlich den zuständigen Behörden und Botschaften. NTH Agency hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Verzögerung, Verweigerung oder Rücknahme solcher hoheitlichen Genehmigungen.
§ 3 Vertragsschluss
Ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung eines individuellen Leistungsvertrages oder durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch NTH Agency zustande.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen individuellen Leistungsvertrag/Angebot vereinbarten Honorare. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, gilt folgende Standard-Honorarstaffel (bei Individualvermittlung): 25 % des Honorars werden nach Ablauf des ersten Kalenderjahres der Beschäftigung fällig; die restlichen 75 % nach Ablauf des zweiten Kalenderjahres, vorausgesetzt, das Ausbildungs-/Beschäftigungsverhältnis besteht zu diesen Stichtagen ungekündigt fort.
4.3 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
4.4 Das Vermittlungshonorar wird auch dann fällig, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem von NTH Agency vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach der Profilvorstellung ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag geschlossen wird (Umgehungsverbot).
§ 5 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, NTH Agency alle für die Vermittlung und das Visumsverfahren notwendigen Dokumente (z.B. Ausbildungsvertrag, Ausbildungsplan) fristgerecht, vollständig und in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber informiert NTH Agency unverzüglich und unaufgefordert über den Abschluss eines Vertrages mit einem vorgeschlagenen Kandidaten sowie über das exakte Startdatum, etwaige Verzögerungen oder die vorzeitige Beendigung des Vertrages in der Probezeit.
5.3 Der Auftraggeber ist in der Regel verantwortlich für die Bereitstellung oder Unterstützung bei der Suche nach einer angemessenen initialen Unterkunft für den Auszubildenden am Arbeitsort.
§ 6 Haftungsbeschränkung & Gewährleistungsausschluss
6.1 Eignung der Kandidaten: NTH Agency führt die Vorauswahl der Kandidaten mit kaufmännischer Sorgfalt durch. NTH Agency übernimmt jedoch keine Garantie oder Haftung für die tatsächliche fachliche, persönliche oder gesundheitliche Eignung des Kandidaten, dessen Arbeitsergebnisse, dessen Zuverlässigkeit oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Die Entscheidung zur Einstellung sowie die Überprüfung der Eignung liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
6.2 NTH Agency haftet nicht für Schäden, die der vermittelte Kandidat in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers verursacht.
6.3 Auf Schadensersatz haftet NTH Agency – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NTH Agency nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in letzterem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 7 Vertraulichkeit & Datenschutz
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten geschäftlichen und betrieblichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von NTH Agency übermittelten personenbezogenen Daten der Kandidaten (Profile, Lebensläufe) ausschließlich zum Zwecke der Stellenbesetzung zu nutzen und diese gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten und nach Abschluss des Verfahrens rechtskonform zu löschen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Vermittlungsvertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der NTH Agency GmbH (Deggendorf), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2025